Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Webpräsenz www.wellneuss-online.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind teilweise mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW und der BITV NRW vereinbar. Wir arbeiten im Moment daran, die Zugänglichkeit der Seite weiter zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind teilweise bzw. nicht barrierefrei: PDF-Dateien auf unserer Website sind nicht in einem barrierefreien Format verfügbar. In Zukunft werden wir darauf achten, dass nur noch barrierefreie Dokumente angeboten werden. Manche ARIA-IDs bzw.ID-Attribute sind nicht immer eindeutig. Kontraste sind teilweise noch nicht WCAG 2.2-konform.
Evaluationsmethode
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit für die Website www.wellneuss-online.de erfolgte mithilfe des Audit-Tools von Eye-Able.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Wir arbeiten daran, die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern. Aufgrund des Audits von Eye-Able wurden und werden laufend Anpassungen vorgenommen.
Unsere Website verwendet darüber hinaus das Tool „Eye-Able® Assist“ der Web Inclusion GmbH. Dieses bietet unseren Website-Nutzern individuelle Möglichkeiten zur Anpassung der Seite an ihre individuellen Bedürfnisse (wie zum Beispiel Kontraste, Schriftgrößen und Farben).
Feedback und Kontaktangaben
Sie sind auf www.wellneuss-online.de auf Inhalte gestoßen,
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.2-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind?
Bitte lassen Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen, Kritik an die E-Mailadresse info@wellneuss-online.de zukommen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem WELLNEUSS nicht erfolgreich war bzw. Sie auf
Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT) bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, auf Internetseiten öffentlicher Stellen hinzuweisen, die nicht barrierefrei sind.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist per E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de zu erreichen.
Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.04.2025 erstellt.