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Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiele

Facebook-Gewinnspiel: Die Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiele der Stadtwerke Neuss GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden Stadtwerke Neuss genannt)

1. Geltungsbereich

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die wir über die zum Stadtwerke-Konzern gehörenden Facebook-Seiten www.facebook.com/Stadtwerke Neuss, www.facebook.com/Wellneuss und www.facebook.com/EissporthalleNeuss veranstalten. Im Rahmen des Gewinnspiels wird von den Stadtwerken Neuss der Facebook-Nutzername des Teilnehmers erfasst.

2. Freistellung von Facebook

Die Gewinnspiele, die seitens der Stadtwerke Neuss auf deren Facebook-Seiten durchgeführt werden stehen in keiner Verbindung zu Facebook. Die Gewinnspiele werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook. Alle dem Gewinnspiel zugehörigen Informationen werden ausschließlich von den Stadtwerken Neuss als Veranstalter zur Verfügung gestellt.

3. Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland ab dem 14. Lebensjahr.
Mitarbeiter des Konzerns Stadtwerke Neuss GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen, ebenso Personen, die mit der Organisation des Gewinnspiels betraut oder mit solchen Personen verwandt sind.

4. Teilnahme

Die Teilnahme an einem Stadtwerke Neuss – Facebook-Gewinnspiel ist grundsätzlich kostenlos.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Facebook-User diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur über den persönlichen Facebook-Account möglich. Erlangen die Stadtwerke Neuss Kenntnis von technischen Manipulationen oder eines anderen Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen wird der User vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Als technische Manipulation gilt u.a. die mehrfache Anmeldung einer Person, die Teilnahme über einen Gewinnspielservice oder ähnliche automatisierte Sammelteilnahme-Dienste. In diesen Fällen kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und ein Ersatzgewinner ausgelost werden.

Je nach Gewinnspiel ist eine Teilnahme zum Beispiel über das Liken eines Beitrages auf einer der oben stehenden Facebook-Seiten, die Abgabe eines Kommentares, das Einsenden eines Beitrages (Foto/Video/Text o.Ä) oder das Schreiben einer persönlichen Nachricht an die Stadtwerke Neuss als Seitenbetreiber möglich.
Besteht das Gewinnspiel aus einer Abstimmung unter Facebook-Usern zur Ermittlung eines Gewinnerbeitrages (z.B. das Foto mit den meisten „Likes“ gewinnt), muss der Teilnehmer zuvor ein Bild, Video, Textbeitrag o.Ä. auf der entsprechenden Facebook-Seite der Stadtwerke Neuss posten oder per Privatnachricht zur Verfügung stellen.

Welche Handlungen für das jeweilige Gewinnspiel notwendig sind, veröffentlichen die Stadtwerke Neuss auf der betreffenden Pinnwand der Facebook-Seite. Eine Teilnahme nach Ablauf des dort angegebenen Termins zur Gewinnerermittlung ist nicht möglich.

4.1. Gewinnspiel mit hochgeladenen Beiträgen von Facebook – Usern

Werden für das Gewinnspiel Fotos oder andere Beiträge von Usern zur Abstimmung gestellt, gelten zusätzliche Bedingungen:

Hochgeladene Beiträge dürfen keine rechts- oder sittenwidrige Inhalte beinhalten, d.h. weder pornographisch, volksverhetzend, menschenverachtend oder in sonstiger Weise diskriminierend sein. Der hochgeladene Beitrag darf keine Rechte Dritter verletzen. Es darf sich daher nur um Beiträge handeln, die der Teilnehmer selbst aufgenommen oder erstellt hat und dessen Nutzungsrechte ihm selbst zustehen. Das gilt besonders für Fotos und Bewegtbild: Hier dürfen keine Personen abgebildet sein, die mit der Abbildung bzw. der Gewinnspielteilnahme nicht einverstanden sind. Darüber hinaus dürfen Werke Dritter (z.B. Architektur, Kunst, Marken etc.) nicht abgebildet sein, wenn hier Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte bestehen und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck nicht besteht.

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Regeln hat der Teilnehmer für mögliche Rechtsverstöße selbst einzustehen. Der Teilnehmer stellt die Stadtwerke Neuss insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
Mit dem Posten des User-Beitrages erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass der Beitrag auf der entsprechenden Facebook-Seite mit dem Facebook-Nutzernamen des Teilnehmers veröffentlicht wird.
Der Teilnehmer überträgt den Stadtwerken Neuss unentgeltlich das Recht seinen Beitrag (Foto/Video o.Ä.) zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen. Dies gilt insbesondere für weitere Onlinekanäle oder zum Stadtwerke Neuss Konzern gehörigen Webseiten.

5. Gewinne

Der Gewinn des jeweiligen Gewinnspiels wird im Gewinnspiel-Posting selbst angegeben. Es werden ausschließlich Sachpreise oder Gutscheine ausgelobt.

Ein Rechtsanspruch auf einen Gewinn besteht nicht, eine Auszahlung der Preise ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Gewinnermittlung und -Benachrichtigung

Die Gewinnerermittlung kann durch verschiedene Methoden erfolgen. Dazu zählen: Auslosung unter den „Likes“, Kommentaren oder Nachrichten, Auslosung unter den richtigen Antworten (sofern eine Frage zu beantworten war), Zufallsprinzip, Ermittlung des Gewinners durch eine zuvor benannte Jury oder eine Abstimmung von Facebook-Usern über User-Beiträge (z.B. eingestellte Fotos).

Wie die jeweilige Gewinnermittlung erfolgt, wird im betreffenden Gewinnspielposting erläutert.
Die Gewinner werden schnellstmöglich nach Beendigung des Gewinnspiels ermittelt und über Facebook benachrichtigt. Dies erfolgt in der Regel in den Kommentaren des ursprünglichen Gewinnspielposts. Sofern ein Kommentar abgegeben wurde, kann der Gewinner auch per Privatnachricht über die entsprechende Facebook-Funktion benachrichtigt werden.

Der Gewinner hat die Annahme des Gewinns binnen einer Frist, die in der Gewinnbenachrichtigung angegeben wird, per Privatnachricht oder Email schriftlich zu bestätigen. Erfolgt dies nicht, kann ein neuer Gewinner ermittelt werden. Für diesen gelten die gleichen Benachrichtigungsbestimmungen.
Erfolgt die Gewinnzustellung per Post oder Email benötigen wir die vollständigen Kontaktdaten des Gewinners. Sollte der Gewinn vor Ort, an einer Stadtwerke Neuss Einrichtung, abzuholen sein, wird der Gewinner gesondert darauf hingewiesen. Eine Terminabstimmung kann, sofern notwendig, erfolgen. Darüber hinaus muss der Gewinner für die Gewinnabholung selbst Öffnungszeiten der Einrichtungen beachten.

7. Vorzeitiges Beenden des Gewinnspiels

Wir behalten uns das Recht vor, ein Gewinnspiel jederzeit vorzeitig zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

8. Datenschutzhinweise

Die Teilnehmer werden mit ihrem Facebook-Profilnamen erfasst.

Für die Abwicklung der Gewinnübergabe werden von dem jeweiligen Gewinner personenbezogene Daten erhoben. Hierunter fallen die postalische Adresse, Mailkontakt sowie ggf. eine Telefonnummer. Sofern der Facebook-Nutzername nicht dem Namen auf dem Personalausweis des Gewinners entspricht, ist der User verpflichtet den Stadtwerken Neuss seinen korrekten Namen mitzuteilen.

Diese personenbezogenen Daten dienen nur zur Versendung der Preise und werden nicht für weitere Zwecke verwendet.

Stand: 16.09.2016

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in den Teilnahmebedingungen in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.